Wenn der Kunde Ihre Handwerker-Rechnung nicht zahlt: Tipps, um die Zahlungsquote im Handwerk zu erhöhen

Als Handwerksbetrieb sind Sie auf die fristgerechte Zahlung Ihrer Rechnungen angewiesen. Schließlich müssen die Kosten für Miete oder Leasing ebenso beglichen werden wie Personal- und Materialkosten. Leider erleben jedoch viele Handwerker immer häufiger, dass Kunden die Handwerker-Rechnung deutlich nach Ablauf der Frist oder überhaupt nicht bezahlen. Solche Forderungsausfälle sind für die meisten Handwerksunternehmen finanziell schlichtweg untragbar. Doch es muss auch nicht immer Inkasso für Handwerker sein. Oftmals reicht es schon, an verschiedenen Stellschrauben zu drehen, um den Cashflow im Handwerksbetrieb zu verbessern.

Egal, ob Sie nun Schreiner, Fliesenleger, Heizungsbauer oder Klempner sind oder aus einem anderen Handwerksbereich kommen, mit einem zielgerichteten Rechnungsmanagement im Handwerk bleiben Sie finanziell flexibel und können sich für Ihren Betrieb bessere Handlungsspielräume sichern. Denn mit einem guten Cashflow können beispielsweise auch mehr Folgeaufträge angenommen werden. Daher ist es hier umso wichtiger, dass Ihre Handwerksrechnungen schnell bezahlt werden.

Mit den folgenden Tipps zur Verbesserung Ihres Rechnungsmanagements im Handwerk möchten wir Ihnen helfen, Ihre Zahlungsquote erheblich zu steigern und Forderungsausfällen vorzubeugen.

Tipp 1 für Handwerker: transparente Kostenvoranschläge

Erstellen Sie transparente Kostenvoranschläge und nehmen Sie entsprechende Nachträge mit auf, wenn der Kunde während des Gewerks Zusatzleistungen wünscht.


Tipp 2 für Handwerker: Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen

Treffen Sie mit Ihren Auftraggebern passende Vereinbarungen. So können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Vorauszahlungen mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Zudem können Sie als Handwerker kraft des Gesetzes (§ 632a BGB) Abschlagszahlungen verlangen. Beide Parteien können auch vereinbaren, dass das Gewerk in Teilen abgenommen wird und nach jeder Teilabnahme die hierfür zu zahlende Vergütung fällig wird.


Tipp 3 für Handwerker: zeitnahe Abnahmetermine

Vereinbaren Sie zeitnahe Abnahmetermine mit Ihrem Auftraggeber. Denn für den Eintritt der Fälligkeit ist grundsätzlich erforderlich, dass der Auftraggeber das Werk abgenommen hat.


Tipp 4 für Handwerker: nachvollziehbare Rechnungen

Stellen Sie Ihre Rechnungen übersichtlich und prüfbar, damit keine Fragen aufkommen. Alle erbrachten Leistungen sollten nachvollziehbar aufgeführt sein. Denn wenn der Auftraggeber begründete Einwände gegen die Prüffähigkeit der Rechnung vorbringen kann, verzögert sich die Zahlung. Für Werkverträge, die unter das Bauvertragsrecht fallen, wird die Vergütung (Schlussforderung) gem. § 650g Abs. 4 BGB dann fällig, wenn der Auftraggeber die Leistung des Handwerkers abgenommen hat und zusätzlich der Handwerker dem Auftraggeber eine prüffähige Schlussrechnung gestellt hat.


Tipp 5 für Handwerker: vollständige Rechnungsangaben mit Zahlungsfrist

Achten Sie bei Ihrer Rechnungsstellung auf vollständige Rechnungsangaben und geben Sie immer eine Zahlungsfrist an, bis zu der Ihr Kunde die Rechnung fristgemäß begleichen kann. Gemäß § 641 Abs. 1 S. 1 BGB tritt die Fälligkeit ein, sobald der Auftraggeber das Werk abgenommen hat.


Tipp 6 für Handwerker: Inkasso fürs Handwerk

Geben Sie säumige Zahler direkt an die Eurincasso GmbH ab und konzentrieren Sie sich auf Ihr Handwerk. Die zeitintensive und nervenraubende Tätigkeit des Inkassos überfälliger Forderungen übernehmen wir für Sie. So haben Sie den Kopf frei und wir können als Zahlungsspezialist eine tragfähige Lösung mit Ihren Schuldnern erarbeiten. Immer ganz im Sinne des Erhalts Ihrer Kundenbeziehung!


Unser Extra-Tipp für Handwerksbetriebe:

Ist Ihr Liquiditätsbedarf hoch ist, weil Sie z.B. Investitionen in Digitalisierung tätigen wollen oder Material für Großaufträge besorgen möchten, aber das finanzielle Polster nicht dick genug, weil sich Ihre Auftraggeber mit der Bezahlung gerne Zeit lassen, empfehlen wir Ihnen eine Vorfinanzierung.

Dazu gibt es mit quickpaid  eine schnelle und unkomplizierte Online-Lösung. Insbesondere, um Großaufträge anzunehmen, Saison- oder Projektspitzen auszugleichen oder ihre Zahlungskonditionen zu verbessern, ist quickpaid  die ideale Lösung für Sie.

Hierüber kann der Wareneinkauf digital vorfinanziert werden. Die Bezahlung der Ware kann je nach Bedarf um 60, 90 oder 120 Tage verschoben werden, auf einen Zeitpunkt, wenn der Geldeingang der Auftraggeber bereits eingegangen ist. Spannend ist dabei vor allem die Nutzung des Skonto-Potenzials. Dazu sagt Thorsten Klindworth, der CEO des Unternehmens, das hinter quickpaid steht: „Viele Betriebe haben noch nie ausgerechnet, wieviel Prozent ihres Gewinns sie verlieren, weil sie die Skontokonditionen ihrer Lieferanten nicht nutzen können. Das ist die teuerste Art der Unternehmensfinanzierung überhaupt. Hier lohnt es sich nachzurechnen.“

Sprechen Sie uns bitte an und verschenken Sie kein erwirtschaftetes Kapital durch nicht zahlende Kunden. Wir finden das passende Inkasso-Modell für Sie.

Beratungstermin vereinbaren

Thorsten Klindworth, CEO A.B.S. Global Factoring AG zu quickpaid

Viele Betriebe haben noch nie ausgerechnet, wieviel Prozent ihres Gewinns sie verlieren, weil sie die Skontokonditionen ihrer Lieferanten nicht nutzen können. Das ist die teuerste Art der Unternehmensfinanzierung überhaupt. Hier lohnt es sich nachzurechnen.