In der Welt des Forderungsmanagements stellt der Vollstreckungsbescheid oder auch ein vor Gericht erstrittenes Urteil einen entscheidenden Wendepunkt dar. Während das Erwirken eines solchen Bescheides oder Urteils oft als relativ unkomplizierter Prozess angesehen wird, zeigt sich die eigentliche Herausforderung oft erst bei der anschließenden Zwangsvollstreckung. Nahezu alle Gläubiger, aber auch einige Rechtsanwälte, stoßen hier an ihre Grenzen, da die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen spezifische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert.
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein vom Amtsgericht erlassenes Dokument, das einem Gläubiger erlaubt, einen Anspruch oder eine Forderung zwangsweise durchzusetzen. Doch hier beginnt oft das Problem: Die erfolgreiche Durchsetzung dieser Forderungen erfordert ein tiefes Verständnis des Vollstreckungsrechts und der dazugehörigen Verfahren.
Die Zwangsvollstreckung kann ein kompliziertes Unterfangen sein. Sie erfordert die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Gerichtes mit genau festgelegten und auch zulässigen Maßnahmen. Die genaue Kenntnis und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist dabei wesentliche Herausforderung.
Inkassogesellschaften wie die Eurincasso sind täglich mit der Beauftragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beschäftigt und haben deshalb umfassendes Spezialwissen. Wir verstehen nicht nur die rechtlichen Feinheiten, sondern verfügen auch über das notwendige Netzwerk und die Erfahrung, um Vollstreckungsbescheide erfolgreich umzusetzen. Unsere Expertise reicht von der korrekten Identifizierung verwertbarer Vermögenswerte des Schuldners bis hin zur strategischen Planung der aufeinander aufbauenden Vollstreckungsschritte.
Die Eurincasso unterstützt Sie während der gesamten Lebensphase Ihrer offenen Forderung. Viele Aufträge können wir schon im Rahmen des vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahrens für unsere Kunden erfolgreich regeln. Aber auch nach der Erwirkung des Vollstreckungsbescheides lassen wir Sie nicht allein. Entweder werden sofort Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet oder wir nehmen Ihre Forderung samt Vollstreckungsbescheid in unsere Langzeitüberwachung. Und wenn wir glauben, dass der richtige Zeitpunkt gekommen ist, werden wir unsere Maßnahmen zur Beitreibung Ihrer Forderung (wieder) aufnehmen.