Ihr Gläubiger hat eine offene Forderung gegen Sie und uns beauftragt, diese Forderung von Ihnen einzuziehen.
Bitte setzten Sie sich in diesem Fall mit uns telefonisch (+49 (611) – 160 249 – 0) oder per mail (info@eurincasso.de) in Verbindung. Sie können auch das untenstehende Kontaktformular benutzen.
Wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung wünschen, nennen Sie uns bitte die Ratenhöhe und den Ratenbeginn.
Die Überweisung muss immer direkt an die Eurincasso GmbH unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen.
Wenn Sie die Zahlung direkt an den Gläubiger bezahlt haben, mailen Sie uns bitte den Zahlungsnachweis. Wir klären den Vorgang mit dem Gläubiger.
Wenn Sie die Zahlung direkt an die Abrechnungsgesellschaft des Gläubigers (dgpar GmbH) bezahlt haben, prüfen Sie bitte, ob Ihnen diese Zahlung wieder zurück überwiesen wurde. Dies passiert dann, wenn Sie sich bereits deutlich im Zahlungsverzug befunden haben und wir bereits mit der Beitreibung beauftragt wurden.
Bitte überweisen Sie in diesem Fall den Gesamtbetrag der Forderung an uns auf das im Schreiben genannte Konto.
Sie befinden sich mit Ihrer Zahlung im Verzug und auf diesen Tatbestand wurden Sie von unserem Gläubiger mehrfach schriftlich oder per mail hingewiesen. Deshalb müssen Sie auch die Kosten, die durch unsere Beauftragung entstanden sind, bezahlen.
Ja, denn gemäß § 12 der Gebührenordnung für Ärzte ist eine medizinische Rechnung sofort fällig. Das gilt unabhängig davon, bei welcher Versicherung bzw. Beihilfestelle Sie versichert sind und ob diese die Rechnung ganz, teilweise oder überhaupt nicht erstattet.
Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Der Verzug tritt auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung in Kraft.
Zunächst hat unser Aufforderungsschreiben noch keine Auswirkung auf Ihre Kreditwürdigkeit. Soweit die von uns gesetzten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, haben wir jedoch die Berechtigung, die Informationen über die beglichene Forderung bei einer Auskunftei (zB. Creditreform oder Schufa) anzumelden.
Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung und mailen sie uns den Überweisungsbeleg über die Zahlung
Bitte prüfen Sie zunächst ob Sie den richtigen Verwendungszweck bei Ihrer Überweisung angegeben haben. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit uns in Verbindung und anschließend senden Sie uns einen Überweisungsbeleg über die Zahlung zu, wir werden sodann die Angelegenheit prüfen und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung geben.
Bitte setzten Sie sich in diesem Fall mit uns telefonisch (+49 (611) – 160 249 – 0) oder per mail (info@eurincasso.de) in Verbindung. Sie können auch das untenstehende Kontaktformular benutzen.
Bitte nennen Sie uns bitte die gewünschte Ratenhöhe und den Ratenbeginn und wir prüfen, ob wir Ihrem Vorschlag zustimmen können.
In diesem Fall ist die Forderung trotz unserer Aufforderungsschreiben sowie des ergangenen Vollstreckungsbescheides noch nicht bezahlt. Wir haben den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Nehmen Sie Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher auf um mit ihm eine Zahlungsvereinbarung oder eine andere Lösung zu finden.
Da Sie bislang die Gesamtforderung nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Bitte nehmen Sie rasch mit uns Kontakt auf, um drohende Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu verhindern.
Dadurch kann der Gläubiger seine Forderung nur noch gerichtlich durchsetzen. Soweit sich der Gläubiger dazu entschließt, wird der Vorgang an unseren Vertragsanwalt zur weiteren Bearbeitung übergeben. Da in diesem Fall zusätzliche Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten für Sie entstehen können, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Bitte nutzen Sie auch in diesem Fall unser unten stehendes Kontaktformular – vielen Dank.
Sie möchten uns etwas mitteilen oder bitten um Rückruf? Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular. Unsere Mitarbeiter kümmern sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen!