Seinem Geld hinterherzulaufen, ist nicht nur lästig, es bindet wertvolle Liquidität sowie Ressourcen und kann sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens auswirken. Daher sollten Sie stets geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schuldner zur Zahlung berechtigter Forderungen zu bewegen. Bleiben unsere außergerichtlichen Inkassomaßnahmen zur Realisierung Ihrer Forderung erfolglos oder hält ein Schuldner seine getroffenen Zusagen nicht ein, ist der nächste Schritt die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Die dafür notwendige Vertretungsbefugnis steht uns als registriertem Inkassodienstleister nach der Zivilprozessordnung zu.
1. Wenn wir für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens übernehmen, ist der erste Schritt die Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht. Damit stellen wir sicher, dass die Verjährung Ihrer Forderungen zunächst für 6 Monate gehemmt wird. Unsere Aufgabe ist es aber auch, auf die Einhaltung von Fristen zu achten und somit Ihre Rechte zu sichern und bei Widersprüchen auf den Mahnbescheid rechtzeitig die nächsten Schritte mit Ihnen abzustimmen und einzuleiten.
2. Wird Ihre Forderung auch nach der Zustellung des Mahnbescheids nicht vollständig beglichen, beantragen wir fristgerecht den Erlass eines Vollstreckungsbescheides und dessen Zustellung an den Schuldner. Wird dagegen innerhalb einer Frist von 14 Tagen kein Einspruch eingelegt, ist der Bescheid rechtskräftig und wir erhalten vom Gericht für Sie den Vollstreckungstitel, mit dem wir in Ihrem Auftrag jederzeit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten können.
3. Kann Ihr Schuldner Ihrer Forderung aus wirtschaftlichen Gründen dennoch nicht nachkommen, ist diese für 30 Jahre abgesichert und vor Verjährung geschützt. In diesem Fall bieten wir Ihnen an, die Forderung in die Langzeitüberwachung zu übernehmen. Wir prüfen dabei regelmäßig, ob sich die finanzielle Situation Ihres Schuldners verbessert hat und ergreifen in diesem Fall erneut Beitreibungsmaßnahmen. Sie können also sicher sein, dass man sich aktiv um die Beitreibung der ausstehenden Zahlungen kümmert.
Allein die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens sorgt bei vielen Schuldnern für den notwendigen Nachdruck, Ihren Forderungen letztlich doch nachzukommen. Spätestens wenn die Schuldner das Einschreiben mit dem Mahnbescheid des zuständigen Mahngerichtes in den Händen halten, erleben wir es in der Praxis oft, dass diese nun doch alle Hebel in Bewegung setzen, um eine Einigung mit uns zu erzielen und den finanziellen Schaden zügig auszugleichen.
Unser Ziel beim gerichtlichen Mahnverfahren ist es immer, den Ausgleich Ihrer Forderungen beim Schuldner zu priorisieren – damit Sie schnell Ihr Geld bekommen. Schließlich haben Schuldner häufig mehrere ausstehende Zahlungsverpflichtungen gleichzeitig, weshalb nicht allen Forderungen direkt nachgekommen werden kann. Sollte Ihr Schuldner einsichtig sein, hat er, auch wenn das gerichtliche Mahnverfahren bereits eingeleitet wurde, jederzeit die Möglichkeit, Ihre Forderungen auszugleichen oder Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.
Ansonsten können wir mit dem vorhandenen Vollstreckungstitel in Ihrem Auftrag jederzeit mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beginnen und die titulierte Forderung durchsetzen. Dazu erteilen wir dem Gerichtsvollzieher zielgerichtete Aufträge zur Sache – und Forderungspfändung.
Die Eurincasso-Leistungspakete sind modular aufgebaut, um Ihnen in Abhängigkeit zur Forderungshöhe passgenau diejenigen Leistungen anzubieten, die zu Ihren Anforderungen passen:
Außergerichtliches Inkasso
Gerichtliches Inkasso
Langzeitüberwachung
Erlässt das zuständige Amtsgericht einen Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie dieser reagieren kann. Im Idealfall zahlt der er den geschuldeten Betrag und das Verfahren ist beendet.
Erfolgen auf den Mahnbescheid weder eine Zahlung noch ein Widerspruch, stellen wir fristgerecht innerhalb von 6 Monaten den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird dagegen kein Einspruch eingelegt, wird der bescheid rechtskräftig und wir erhalten den Vollstreckungstitel. Damit ist Ihre Forderung abgesichert und wir können das komplette Spektrum der Zwangsvollstreckungsmassnahmen zur Forderungseinziehung für Sie anwenden.
Dazu zählen Maßnahmen wie:
Diese Maßnahmen eignen sich insbesondere dann, wenn der Schuldner grundsätzlich zahlungsfähig ist.
Für den Fall, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhebt, entsteht ein streitiges Mahnverfahren, das an das zuständige Gericht weitergeleitet wird. Sobald die Verfahrenskosten entrichtet sind, wird das Gerichtsverfahren eingeleitet.
Um bei einem gerichtlichen Mahnverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, braucht es Fingerspitzengefühl, Know-how und die notwendige Erfahrung. Wir von der Eurincasso GmbH entwickeln gerne die bestmögliche Strategie für Ihren Inkasso-Fall.
Wir kümmern uns für Sie um die schnelle und zuverlässige Abwicklung Ihres Mahnverfahrens – damit Sie zu Ihrem Recht kommen!