Inkasso vs. Rechtsanwalt:
Welche Option ist die Richtige? Jetzt vergleichen!

Inkasso-Dienstleister versus Rechtsanwalt: Die Antwort liegt in der Art der Forderung!

Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt derzeit. Zahlungsausfälle schnellen nach oben, sagt auch die Wirtschaftswoche. Viele Unternehmer, Handwerker und Freiberufler müssen sich daher stärker dem Umgang mit unbezahlten Rechnungen widmen. Die Dienstleistung, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, heißt Inkasso. Doch weniger bekannt ist, welche Möglichkeiten von Inkasso es gibt. Wer sich daher auf die Suche im Internet begibt, wird schnell zwei Wege von Inkasso finden und steht daher vor der Frage: Soll ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben oder ist es vielleicht sinnvoller, einen spezieller Inkassodienstleister zu beauftragen. Dieser Frage, Inkasso-Dienstleister versus Rechtsanwalt, wollen wir in diesem Blogbeitrag auf den Grund gehen.

Langjährige Verbundenheit mit dem Rechtsanwalt

Häufen sich unbezahlte Rechnungen, fällt es oft schwer, den richtigen Dienstleister für ein Inkasso-Verfahren zu finden. Viele Unternehmen denken zunächst an ihren Rechtsanwalt, der sie oft schon eine lange Zeit in allen rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten gut beraten und bei so manchen strittigen Angelegenheiten die Kohlen aus dem Feuer geholt hat. Warum also einen externen Inkassodienstleister beauftragen, wenn ein Kunde partout nicht bezahlen will?  Ein häufig geäußertes Argument in diesem Fall: Ein gerichtliches Mahnverfahren ist doch beim Anwalt viel besser aufgehoben…

Rechtsanwalt und Inkasso-Unternehmen sind Rechtsdienstleister

Befassen wir uns zunächst mit den Grundlagen dieser beiden Anbieter. Sowohl der Anwalt als auch die Inkassogesellschaft sind Rechtsdienstleister und zum Einzug von Geldforderungen berechtigt. So finden Sie alle zugelassenen Rechtsanwälte unter www.rechtsanwaltsregister.org und die Inkassounternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de

Unterschiedliche Herangehensweise und unterschiedliche Zielsetzung von Rechtsanwalt und Inkasso-Büro

Inkassounternehmen sind berechtigt, ihre Mandanten bei der vorgerichtlichen und gerichtlichen Forderungsdurchsetzung zu unterstützen. Diese Unterstützung ist recht weitreichend. Neben den bekannten vorgerichtlichen Aktivitäten wie Aufforderungsschreiben und Schuldnerkommunikation wird auch das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid vom Inkassounternehmen abgewickelt. Und damit nicht genug: Mit dem Vollstreckungstitel in der Hand wird der Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungsmassnahmen beauftragt. Und diese können recht weitreichend sein. So gehören die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie Haftanordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft auch zu den von Inkassogesellschaften eingesetzten Beitreibungsmöglichkeiten. Das alles wir ergänzt um sinnvolle Serviceaktivitäten, wie der Einholung von Bonitätsauskünften oder Adressermittlungen. Zunehmend schaffen auch die Kundenportale vieler Inkassogesellschaften eine hohe Transparenz über die gerade laufenden Aktivitäten. Inkassokunden können sich jederzeit bequem und komfortabel über den aktuellen Bearbeitungsstand der übergebenen Forderungen informieren.

Vielfach gehen die Mitarbeiter von Inkassogesellschaften aktiv auf die Schuldner zu. Oft wird in Rahmen von Telefonaten versucht, auf den Schuldner einzuwirken oder mit ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuarbeiten. Dieser Bearbeitungsstil unterscheidet die Inkassogesellschaften recht deutlich von Anwälten, deren Ziel es grundsätzlich ist, einen Titel oder ein Urteil zu erwirken.

Spezialisierung und Nachhaltigkeit punkten bei Inkasso-Dienstleistern

Da sich Inkassounternehmen auf die oben genannten Tätigkeiten konzentrieren, liegt bei ihnen natürlich eine sehr große Erfahrung vor. Gerade bei der Zwangsvollstreckung gibt es große Unterschiede und es sind viele Feinheiten zu beachten, um zum Ziel, einer vollständigen Zahlung der offenen Forderung,  zu kommen. Und selbst wenn die Zwangsvollstreckung zunächst erfolglos bleibt, endet die Arbeit der Inkassogesellschaft nicht. Auf Wunsch wird der Vorgang in die Langzeitüberwachung gegeben und es wird über die gesamte Laufzeit eines Vollstreckungstitels von 30 Jahren regelmäßig geprüft, ob sich die Bonität des Schuldners nicht wieder gebessert hat. Auch das ist eine Dienstleistung, die von Anwälten regelmäßig nicht angeboten wird, aber durchaus notwendig ist, wenn ein Vollstreckungstitel oder ein Urteil vorliegt.

Kontaktieren Sie unsere Experten!
+49 (611) 160 2490
Der Weg, bei einer offenen Geldforderung eine Inkassogesellschaft zu beauftragen, ist nie verkehrt. Selbst wenn sich herausstellt, dass die Forderung doch vom Schuldner bestritten wird, wird eine gut geführte Inkassogesellschaft wie die Eurincasso GmbH den Vorgang an seinen Vertragsanwalt weitergeben. Somit bleibt das hohe Servicelevel für den Mandanten jederzeit aufrechterhalten.
Friedrich Lenz
Geschäftsführer Eurincasso GmbH

Der entscheidende Unterschied: Ist die Forderung bestritten?

Zusammenfassend und abschließend kann gesagt werden, dass ein kleines Detail den großen Unterschied ausmacht. Und zwar, ob eine Forderung bestritten oder unbestritten ist.

Eine bestrittene Forderung ist eine Forderung, bei der der Schuldner widerspricht oder bestreitet, dass er die Forderung tatsächlich schuldet. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. weil er anderer Meinung über den Umfang der Forderung ist oder weil er Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Gültigkeit der Forderung hat. Um eine bestrittene Forderung zu lösen, kann es erforderlich sein, ein gerichtliches Verfahren oder eine alternative Streitbeilegung einzuleiten.

Eine unbestrittene Forderung ist eine Forderung, bei der der Schuldner nicht widerspricht oder bestreitet, dass er die Forderung schuldet. Dies bedeutet, dass der Schuldner die Forderung als gültig und berechtigt anerkennt. Unbestrittene Forderungen können in der Regel schneller und einfacher eingefordert werden, da keine Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen notwendig sind.

Ist die unbezahlte Rechnung nun eine bestrittene Forderung, dann muss sie über einen Rechtsanwalt vor Gericht durchgesetzt werden. Bei allen anderen unbestrittenen Geldforderungen stellt die Beitreibung über eine Inkassogesellschaft eine äußerst sinnvolle und auch lukrative Alternative zum Rechtsanwalt dar.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder sich generell über die Möglichkeiten und Effekte von Inkasso informieren möchten, beraten wir Sie sehr gerne.

Jetzt beraten lassen!

Zur Person

Friedrich Lenz ist Geschäftsführer der Eurincasso GmbH mit Sitz in Wiesbaden.  Seit vielen Jahren kennt er den deutschen Inkasso-Markt und hilft Unternehmen erfolgreich bei der Beitreibung offener Forderungen. Als Dipl. Betriebswirt (FH) und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene qualifizierte Person verfügt er über eine umfassende Fachkompetenz. Sprechen Sie ihn an, er steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.